Barrierefreiheit für Handwerker-Websites: Was das BFSG bedeutet
Seit Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Klingt sperrig, betrifft aber auch dich, wenn du eine Website hast.
Keine Panik: Du musst deine Website nicht neu bauen. Aber ein paar Dinge solltest du wissen und prüfen.
Was ist das BFSG?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz setzt eine EU-Richtlinie um. Digitale Produkte und Dienstleistungen müssen für alle Menschen zugänglich sein — auch für Menschen mit Einschränkungen.
"Barrierefreiheit" im digitalen Bereich bedeutet: Deine Website muss auch nutzbar sein, wenn jemand schlecht sieht, eine Farbschwäche hat, motorisch eingeschränkt ist, oder einen Screenreader nutzt.
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Betrifft das BFSG meinen Handwerksbetrieb?
Wenn du über deine Website Dienstleistungen anbietest, Termine buchbar machst oder ein Kontaktformular hast — ja, grundsätzlich schon.
Es gibt Ausnahmen für Kleinstunternehmen (unter 10 Mitarbeiter UND unter 2 Mio. Euro Jahresumsatz) bei bestimmten Dienstleistungen. Die genaue Abgrenzung ist kompliziert.
Der pragmatische Rat: Selbst wenn du unter die Ausnahme fällst — eine barrierefreie Website ist besser für alle. Ältere Kunden, Leute ohne Lesebrille, Menschen die auf dem Handy in der Sonne stehen. Barrierefreiheit ist nicht nur Gesetz, sondern gutes Handwerk.
Was "barrierefrei" bei einer Website konkret bedeutet
Lesbare Schrift. Mindestens 16 Pixel für Fließtext. Ausreichend Kontrast zwischen Text und Hintergrund. Hellgrauer Text auf Weiß? Für jeden über 50 unleserlich.
Große klickbare Elemente. Buttons mindestens 44×44 Pixel — daumenfreundlich auf dem Smartphone.
Alt-Texte für Bilder. Jedes Bild braucht eine Beschreibung. Nicht "IMG_4562.jpg" sondern "Moderne Badsanierung mit begehbarer Dusche in Düsseldorf". Hilft Screenreadern und Google.
Tastatur-Navigation. Alle Links und Buttons müssen mit der Tab-Taste erreichbar sein.
Klare Überschriften-Hierarchie. Eine H1 pro Seite, dann H2 für Abschnitte, H3 für Unterabschnitte. Screenreader navigieren anhand der Überschriften.
Formulare mit sichtbaren Labels. Jedes Eingabefeld braucht eine Beschriftung die dauerhaft sichtbar bleibt — nicht nur ein Placeholder der beim Tippen verschwindet.
Was passiert wenn meine Website nicht barrierefrei ist?
Das BFSG sieht Bußgelder bis zu 100.000 Euro vor. In der Praxis bei kleinen Betrieben: Zunächst eine Aufforderung zur Nachbesserung, dann eine Frist.
Das wahrscheinlichere Risiko sind Abmahnungen. Die Abmahnwelle nach der DSGVO hat gezeigt: Es gibt Kanzleien die gezielt Verstöße suchen. Beim BFSG ist das noch nicht im großen Stil passiert — aber es ist nur eine Frage der Zeit.
10-Punkte-Checkliste: Ist deine Website barrierefrei?
- Ist der Text überall gut lesbar? Kein hellgrauer Text auf hellem Hintergrund?
- Sind alle Buttons groß genug zum Antippen, besonders auf dem Handy?
- Haben deine Bilder Alt-Texte mit echter Beschreibung?
- Gibt es genau eine H1-Überschrift pro Seite?
- Haben alle Formularfelder sichtbare Labels?
- Ist die Schriftgröße mindestens 16 Pixel?
- Kannst du mit der Tab-Taste durch die Seite navigieren?
- Gibt es keine blinkenden oder automatisch abspielenden Elemente?
- Funktioniert die Seite auch ohne JavaScript (Grundfunktionen)?
- Gibt es eine Sprach-Angabe
lang="de"im HTML?
7 von 10? Du bist auf einem guten Weg. Unter 5? Handlungsbedarf.
FAQ: BFSG für Handwerker-Websites
Gilt das BFSG auch für kleine Handwerksbetriebe? Grundsätzlich ja, wenn du über deine Website Dienstleistungen anbietest. Es gibt Ausnahmen für Kleinstunternehmen, aber die Abgrenzung ist unklar. Sicherer: einfach barrierefrei machen.
Was kostet es, meine Website barrierefrei zu machen? Meistens wenig. Größere Schrift, bessere Kontraste, Alt-Texte ergänzen — das sind kleine Änderungen. Wenn du die Website neu erstellst, achte von Anfang an auf Barrierefreiheit. Das kostet nichts extra.
Wie kann ich testen ob meine Website barrierefrei ist? In Chrome: Rechtsklick → "Untersuchen" → Lighthouse → Accessibility prüfen. Oder den kostenlosen Website-Check auf handwerksite.com/check nutzen — der prüft auch Barrierefreiheit.
Kann ich wegen fehlender Barrierefreiheit abgemahnt werden? Theoretisch ja. Bisher gibt es wenige Fälle im Handwerk, aber spezialisierte Abmahnkanzleien werden das Thema entdecken. Vorbeugend handeln ist günstiger als nachträglich reagieren.
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Dieser Artikel wurde mit KI-Unterstützung erstellt und redaktionell geprüft.
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